DJ Elvis Vertrag

Blank Form (#7)

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen: Thorsten Rimkus / Kantstraße. 1 / 36266
Heringen alias:
DJ Elvis und: Vertragspartner

Uhr

Der Veranstaltungsort:

Der Ablauf

Ankunft des Djs: Die Anreise des DJs erfolgt ca. 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Der Veranstalterv verpflichtet sich, beim Erscheinen des DJs persönlich am Veranstaltungsort zu sein oder einen Ansprechpartner zu benennen.

1.Parken und Aufbau: Der Veranstalter stellt dem DJ einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des
Veranstaltungsortes zur Verfügung. Fallen dafür Kosten an, sind diese vom Veranstalter zu tragen.
Findet die Veranstaltung nicht im Erdgeschoss statt und steht kein Aufzug zur Verfügung, so ist der
Veranstalter verpflichtet, dies vorab dem DJ mitzuteilen. Gegebenenfalls hat der Veranstalter eine
Hilfskraft zum Transport der technischen Ausrüstung zu stellen.

2. Arbeitsmaterial: Der DJ ist verantwortlich für die Bereitstellung einer der Räumlichkeiten
dimensionierten Ton- und Lichtanlage sowie aller weiteren zu seiner Arbeit notwendigen Geräte. Auf Wunsch wird dem Veranstalter ein Funkmikrophon zur Verfügung gestellt.

3. Arbeitsfläche und Stromversorgung: Der Veranstalter stellt dem DJ einen oder mehrere Tische mit einer Gesamtfläche von mindestens 1,20 x 0,60 m zur Verfügung. Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Veranstalter für einen trockenen Standort des DJs und seiner Ausrüstung. Der Veranstalter sichert die Bereitstellung eines Stromanschlusses in der Nähe der Stellfläche des DJs zu. Der Anschlusswert muss mindestens 16 A (230 V) betragen. Die Kosten für den Strom trägt der Veranstalter.

4. Musik: Die Musikauswahl kann auf Wunsch des Veranstalters im Vorfeld mit dem DJ besprochen werden. Der DJ kann auf ein Repertoire aus ca. 40.000 verschiedenen Titeln aller Stilrichtungen
zurückgreifen. Dennoch besteht kein Anspruch, dass ein bestimmter Titel verfügbar ist. Größere Moderation (wie Preisverleihung etc.) und

5. Spieleinlagen sind möglich und erfolgen nach vorheriger Absprache. Über die Musiklautstärke während der Veranstaltung entscheidet der Veranstalter.

6. GEMA: Für die Abführung der GEMA Gebühren (und das Stellen evtl. dafür notwendiger Anträge) ist alleine der Veranstalter verantwortlich. Bei privaten Veranstaltungen (nicht öffentlich) ist keine GEMA abzuführen.

7. Catering: Der Veranstalter stellt dem DJ alkoholfreie Getränke (stilles Wasser und Kaffee) und 1 Mahlzeit in angemessenem Rahmen zur Verfügung.

8. Sicherheit: Der Veranstalter ist für die persönliche Sicherheit des DJs und dessen Ausrüstung verantwortlich. Werden Schäden an der Ausrüstung des DJs vom Veranstalter oder dessen Gästen verursacht, so haftet der Veranstalter. Dem Veranstalter steht es frei, sich die Kosten vom Verursacher ersetzen zu lassen.

9. Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt direkt nach Ende der Veranstaltung in Bar an den DJ

10. VEREINBARUNG:

Std. - ab Musikbeginn

11. Eine auf die Location dimensionierte Ton und LED Lichtanlage, ein Funkmikrophon für Moderation, Spiele etc.. Auf - und Abbau sowie die Anfahrt und die Unterkunft sind im Preis enthalten.

12. Solle ich an dem gebuchten Tag aus gesundheitlichen Gründen ausfallen, stelle ich Ihnen einen gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite und es fallen keine weiteren Zusatzkosten an.

13. Bei einer Stornierung berechne ich wie folgt:

10%
25%
100%

Sollte die Feier durch von der Regierung erlassene Gesetze / Regeln nicht stattfinden können, ist die Stornierung selbstverständlich kostenlos.

Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Sie bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Der Veranstalter bestätigt mit seiner Unterschrift den Engagementvertrag in allen 1-12 verstanden zu haben und akzeptiert die Bedingungen.

Unterschrift / Signatur des Djs:

Signatur: Thorsten Rimkus (DJ Elvis)

Unterschrift / Signatur des Vertragspartners:

Unterschreiben Sie hier